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  • Letzte Aktualisierung: 19.08.2021

  • Dieses Hygienekonzept basiert auf der durch die Landesregierung Baden-Württemberg beschlossene neue Fassung der CoronaVO, die zum 28.06.2021 in Kraft getreten ist, sowie auf der am 26.06.2021 vom Kultus- und Sozialministerium notverkündeten neuen CoronaVO Sport.

  • Diese Verordnungen legen die Regeln für die Ausübung von Trainings- und Spielbetrieb im Amateurfußball fest.

Inzidenzstufen

Die Grundzüge der definierten 4 Inzidenzstufen:

  • Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz bis 10
    • Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen.
    • Wettkampfsport mit Hygienekonzept und Datenerhebung, im Freien mit max. 1.500 Personen (oder 50 Prozent der Kapazität mit 3G-Nachweis, maximal 25.000 Personen), über 300 Personen gilt Maskenpflicht.

  • Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz 11 bis 35 
    • Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen.
    • Wettkampfsport mit Hygienekonzept und Datenerhebung, im Freien mit max. 750 Personen (oder 50 Prozent der Kapazität mit 3G-Nachweis, maximal 25.000 Personen), über 200 Personen gilt Maskenpflicht.

  • Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz 36 bis 50 
    • Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung und mit Pflicht zum 3G-Nachweis (getestet, geimpft, genesen).
    • Wettkampfsport im Freien mit max. 500 Personen und mit Pflicht zum 3G-Nachweis.

  • Inzidenzstufe 4: über 50 
    • Sport im Freien mit max. 25 Person, innen max. 14 Personen und jeweils mit Pflicht zum 3GNachweis
    • Wettkampfsport im Freien mit max. 500 Personen und mit Pflicht zum 3G-Nachweis

 

Die jeweils geltende Inzidenzstufe wird vom zuständigen Gesundheitssamt bekanntgemacht, wenn die entsprechende Inzidenz an fünf Tagen in Folge über- oder unterschritten wurde. Die Stufe gilt dann ab dem jeweils folgenden Tag.

 

Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3). Ausnahmen sind anhand lokaler behördlicher Verordnungen auszurichten. 

  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten. 

  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände. 

  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld. 

  • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.

  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.
  • Kabinen und Innenräume müssen regelmäßig gelüftet werden.

Gesundheitszustand

  • Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome. 

  • Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen. 

  • Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen werden. Aktuelle Empfehlungen gehen sogar in Richtung vier Wochen. 

  • Bei allen am Training/Spiel Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.

Nachweispflicht: Testung, Impfung & Genesung (3G)

  • In den Inzidenzstufen 3 und 4 ist für den Zutritt für Zuschauer:innen oder die Teilnahme Spieler:innen, Trainer:innen, Schiedsrichter:innen die Vorlage eines Impf- oder Genesungsnachweises oder ein negativer Test erforderlich für alle Personen ab 6 Jahren.

  • Gültig sind Test-Bescheinigungen: 
    • von offiziellen Testzentren (max. 24 Stunden alt) 
    • von Arbeitgebern oder anderen Dienstleistern (max. 24 Stunden alt) 
    • von Schulen (max. 60 Stunden alt)
      Hinweis: Schulen sind zur Bescheinigung einer Testung in der Schule auf Verlangen verpflichtet
    • über eine vor Ort unter Aufsicht einer geeigneten Person durchgeführte Laien-Selbsttestung

  • Nicht gültig sind Bescheinigungen von Eltern, wenn sie nicht von der Schule bestätigt wurden.

  • Die entsprechenden Nachweise müssen beim Betreten des Sportgeländes auf Aufforderung den Offiziellen des Vereins vorzuzeigen.

  • Nachweise müssen nur eingesehen und nicht aufbewahrt werden.

 


Zutritts- und Teilnahmeverbot

  • Der Zutritt zum Sportgelände ist untersagt:
    • Bei Vorliegen einer Infektion oder Anordnung von Quarantäne 
    • Bei Symptomen wie Husten, Fieber (ab 38° Celsius), AtemnotHinweis: wenn derartige Symptome bei einer Person des eigenen Haushaltes vorliegen, sollte ebenfalls auf eine Teilnahme verzichtet werden 
    • Bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben des Hygienekonzepts (z.B. Abstand, Maske, Testung)
    • Wenn kein Impf- oder Genesungsnachweis oder gültiger negativer Testnachweis vorgelegt werden kann (Inzidenzstufen 3 und 4)
    • Wenn der Erfassung der Kontaktdaten gemäß CoronaVO §6 widersprochen wird.

  • Die Offiziellen des Vereins sind berechtigt den Zutritt auf das Sportgelände zu untersagen, sofern ein entsprechender Grund vorliegt.